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Gebote sind keine verbindlichen Kaufverträge Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen Ein Kaufvertrag kommt erst durch notarielle Beurkundung zustande Die Verfahrensregeln (Laufzeit, Mindestschritt, etc.) Holen Sie Einwilligungen ein Bieten Sie AVV-Verträge an (B2B)
Checkliste: Bieterverfahren rechtssicher kommunizieren (DE)
1. März 2024
9 Min.
Wichtige rechtliche Hinweise
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt.
Was müssen Bieter wissen?
Pflichtangaben
Empfohlene Formulierungen
"Die Teilnahme am Bieterverfahren ist unverbindlich. Gebote stellen Kaufpreisangebote dar, die der Verkäufer annehmen kann, aber nicht muss. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt erst durch notarielle Beurkundung zustande."
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